Erhebliche Lockerungen ab Sonntag, 3. April in der Bücherei

Ab Sonntag, 3. April gibt es beim Büchereibesuch erhebliche Lockerungen bei den Corona Regeln

Der Bayerische Ministerrat hat die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, ab dem 3. April 2022 nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen anzuwenden und von weitergehenden Maßnahmen (der so genannten Hotspotregelung) keinen Gebrauch zu machen, da diese nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist.

Für Büchereien gilt daher: Sowohl der reguläre Ausleihbetrieb als auch Veranstaltungen oder Schulbesuche können ab dem 3. April ohne Auflagen durchgeführt werden.