Büchereien bleiben offen!
Nach Bericht aus dem Bayerischen Ministerrat vom 7. April wird die Liste der inzidenzunabhängig offenen Betriebe verringert. Unter anderem werden Buchhandlungen wieder dem „sonstigen Einzelhandel“ zugerechnet, für den Stufenkonzepte je nach regionaler Inzidenz gelten.
Büchereien werden im Bericht aber nicht erwähnt. Nach unseren Informationen wird die Zuordnung von Büchereien zu den inzidenzunabhängig geöffneten Betrieben aus der 12. BayIfSMV somit nicht geändert. Dies bestätigt auch der Vorsitzende des Bayerischen Bibliotheksverbandes, Dr. Hopp, in einer Pressemitteilung.
Link zur Pressemitteilung von Hopp
Das bedeutet für Büchereien weiterhin:
Nach § 22 in Verbindung mit §§ 12 Abs. 1 Satz 4 und Satz 2 dürfen Büchereien unabhängig von der Inzidenz geöffnet bleiben.
Folgende Voraussetzungen gelten weiterhin für einen Besuch in der Gemeindebücherei Kastl:
- Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Besucher:innen muss eingehalten werden
- Höchstzahl der Besucher:innen von insgesamt 7 Personen die sich gleichzeitig in unserer Bücherei aufhalten dürfen
- In den Büchereiräumen für das Personal Maskenpflicht und für die Besucher:innen und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht. Hinter Schutzwänden entfällt die Maskenpflicht für das Personal. Für Kinder zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr gilt nur die einfache Maskenpflicht.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!
Ihr Büchereiteam