2G-Regelung auch für Büchereien

Ab 24. November bis 15. Dezember verschärfte Corona-Maßnahmen für den Büchereibetrieb
– Büchereibesuch nur mit der 2G-Regel möglich –

Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und gilt daher künftig auch für den regulären Bibliotheksbetrieb.

Statt der medizinischen Maske muss im Innenraum wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.

Was heißt 2G

2G bedeutet geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter zwölf Jahren, für die in Europa noch kein Corona-Impfstoff zugelassen ist. Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von der Regel ausgenommen. Sie benötigen für den Zutritt zu 2G-Bereichen ein ärztliches Attest und einen negativen PCR-Test.