Corona Lockerungen für Büchereien beschlossen
Aufgrund des rückläufigen Infektionsgeschehens und der stabilen Lage in den Krankenhäusern hat das Bayerische Kabinett in der Sitzung vom 15. Febraur 2022 erhebliche Lockerungen der bisher geltenden Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Diese treten zum Donnerstag, 17. Februar, in Kraft und gelten bis vorerst 19. März:
Präsenzbetrieb nach „3G“
Beim Präsenzbetrieb wird wieder auf die sog. 3G Regel umgestellt. Zugang darf wieder geimpften, genesenen und getesteten Personen gewährt werden.
* Als geimpft gelten Personen mit der nötigen Anzahl an Einzelimpfungen (momentan: 2), wobei die letzte davon mindestens 14 Tage zurück liegen muss.
* Als Testnachweis gelten PCR-Tests (48 h), zertifizierte Antigentests (24 h) und unter Aufsicht vorgenommene Schnelltests. Schüler gelten als gestestet. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.
* Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein, darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Maskenpflicht
Im Innenraum muss FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.